Werkstatt
Für den ersten Besuch in Ihrer Werkstatt benötigen Sie zunächst ein Kfz-Gutachten, damit die Höhe der Reparatur ermittelt werden kann. Lassen Sie nicht zu, dass die Werkstatt mit der Versicherung Kontakt aufnimmt, da die Werkstatt keine Wertminderung berechnet.
Sie sollten auch nicht Ihrer Werkstatt erlauben, mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln. Es kommt nicht selten vor, dass die Werkstatt die Versicherung anruft und fragt, ob bei Schadenhöhe X ein Kfz-Gutachten benötigt wird. Was ist dann mit Ihrer Wertminderung?“
Sie entscheiden allein und dies ist auch Ihr gutes Recht, ob Sie einen Kfz Sachverständigen beauftragen.
Bei Bagatellschäden geht es um kleinere Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750,-€ Reparaturkosten, die nur äußerst selten vorkommen, hat die Versicherung die Kosten für den Kfz Sachverständigen in jedem Fall zu übernehmen. Sie brauchen hier keine Zustimmung der Versicherung. Es ist Ihr gutes Recht.
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